Wissen ist Macht?

03 medical and health sciences 0302 clinical medicine ddc:340
DOI: 10.1007/s11623-008-0173-x Publication Date: 2009-02-09T13:32:19Z
ABSTRACT
Mit ihrer Entscheidung vom 11. Marz 2008 hat die Europaische Kommission die ubernahme des Online-Werbetechnologie-Anbieters DoubleClick durch den Internet-Suchdienst Google genehmigt. Die Kommission hat sich damit der Entscheidung der amerikanischen Federal Trade Commission (FTC) angeschlossen. Eine Enttauschung ist dies insbesondere fur all diejenigen, die gehofft haben, im Rahmen des europaischen Kartellrechts konnten — anders als im Rahmen des amerikanischen Antitrust Law — auch datenschutzrechtliche Aspekte eine Rolle spielen. Die Europaische Kommission hat es jedoch, wie zuvor schon die FTC, bei einem allgemeinen Bekenntnis zur Wichtigkeit des Datenschutzes belassen; eine kartellrechtliche Relevanz wurde dem Datenschutz hingegen nicht zuerkannt. Der Schutz funktionierenden Wettbewerbs und der Schutz informationeller Selbstbestimmung haben fur Kommission und FTC nichts miteinander zu tun. uberzeugen kann dies in dieser Allgemeinheit nicht.
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